Fortbildung (8 Stunden, gemäß § 80 AllgStrSchV)
Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen müssen spätestens alle 5 Jahre eine 8 stündige Strahlenschutz-Fortbildung absolvieren. Die angebotene Strahlenschutz-Fortbildung greift auf die Inhalte der Grundausbildung und der speziellen Ausbildung zurück und behandelt auch aktuelle Strahlenschutz-Themen. Alle Fortbildungs-Termine können Online oder in Präsenz absolviert werden!
Fortbildung: jeweils 1 Tag, 8:30 - 16:00
Termine 2023:
15.02.2023
26.04.2023 (nur noch online)
15.06.2023
14.09.2023
29.11.2023
Wenn kein Fortbildungstermin passend ist, ist NUR eine ONLINE-Teilnahme zur Fortbildung an folgenden Tagen möglich: (jeweils 8:30 – 16:00)
15.03.2023
19.04.2023
21.06.2023
20.09.2023
22.11.2023
Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen haben die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 4 Stunden zu absolvieren, wenn sich die beabsichtigte Tätigkeit nur auf Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, auf Füllstandsanzeiger, Feuerwarngeräte, Geräte zur Ableitung statischer Elektrizität und Ähnliches bezieht. Diese Fortbildungen führen wir an den oben genannten Fortbildungs-Terminen jeweils vormittags durch.