Fortbildung (8 Stunden, gemäß § 80 AllgStrSchV)
Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen müssen spätestens alle 5 Jahre eine 8 stündige Strahlenschutz-Fortbildung absolvieren. Die angebotene Strahlenschutz-Fortbildung greift auf die Inhalte der Grundausbildung und der speziellen Ausbildung zurück und behandelt auch aktuelle Strahlenschutz-Themen.
Fortbildung: jeweils 1 Tag 8:30 - 16:00
Termin 2021:
10.03.2021
08.04.2021
09.06.2021
15.09.2021
11.11.2021
Wenn kein Fortbildungstermin passend ist, ist für eine beschränkte Anzahl von Personen auch eine Teilnahme zur Fortbildung an folgenden Tagen möglich: (jeweils 8:30 – 16:00)
17.03.2021
14.04.2021
16.06.2021
22.09.2021
17.11.2021
Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen haben die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 4 Stunden zu absolvieren, wenn sich die beabsichtigte Tätigkeit nur auf Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, auf Füllstandsanzeiger, Feuerwarngeräte, Geräte zur Ableitung statischer Elektrizität und Ähnliches bezieht. Diese Fortbildungen führen wir an den oben genannten Fortbildungs-Terminen jeweils vormittags durch.