Strahlenschutzbeauftragter bzw.

Strahlenschutzausbildung für den nichtmedizinischen Bereich

 

Der Strahlenschutzkurs zum Strahlenschutzbeauftragten umfasst die Grundausbildung und die spezielle Ausbildung für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gemäß §80 der AllgStrSchV. 2020

In diesem 4 tägigen Strahlenschutzkurs lernen die TeilnehmerInnen den Umgang mit ionisierender Strahlung wie sie für den Betrieb von Strahlenanlagen (zB Röntgenanlagen, Isotopenstrahler etc.) gesetzlich vorgeschrieben ist. Die TeilnehmerInnen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Strahlenschutzausbildung ein behördlich anerkanntes Zeugnis und können ihre Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter unmittelbar nach dem Kurs aufnehmen. Auch eine englische Übersetzung des Zeugnisses kann auf Wunsch ausgefertigt werden.

Neu!

Ab sofort ist es auch möglich Grundausbildung und Spezielle Ausbildung GETRENNT zu absolvieren. Die Grundausbildung findet dabei von Montag bis Mittwoch Mittag und die spezielle Ausbildung von Mittwoch Mittag bis Donnerstag statt.

 

Aktuelle Strahlenschutzkurse in Graz

Ausbildungsort für alle Ausbildungen: Seminarraum der Strahlenmesstechnik Graz, 8010 Graz, Steyrergasse 17, Parterre links

 

  • Grundausbildung + spezielle Ausbildung (4 tägig, gemäß § 80 AllgStrSchV 2020)

                       Jeweils Montag bis Donnerstag 8:30 - 16:00

                       Grundausbildung + spezielle Ausbildung kombiniert: jeweils Montag bis Donnerstag

                       Grundausbildung: jeweils Montag - Mittwoch-Mittag

                       Spezielle Ausbildung: jeweils Mittwoch-Mittag-Donnerstag

 

                      Termine 2023:

                                                                   13.02. - 16.02.2023

                                                                   13.03. - 16.03.2023

                                                                   17.04. - 20.04.2023

                                                                   19.06. - 22.06.2023   (ausgebucht!  Alternativtermin: 19.6. und 21.6. online

                                                                   und 26.6. und 27.6. in Präsenz)

                                                                   18.09. - 21.09.2023

                                                                   20.11. - 23.11.2023

                            


  

Fortbildung (8 Stunden, gemäß § 80 AllgStrSchV)

Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen müssen spätestens alle 5 Jahre eine 8 stündige Strahlenschutz-Fortbildung absolvieren. Die angebotene Strahlenschutz-Fortbildung greift auf die Inhalte der Grundausbildung und der speziellen Ausbildung zurück und behandelt auch aktuelle Strahlenschutz-Themen. Alle Fortbildungs-Termine können Online oder in Präsenz absolviert werden!

                       Fortbildung: jeweils 1 Tag, 8:30 - 16:00

 

                          Termine 2023:

                                                                   15.02.2023

                                                                   26.04.2023 (nur noch online)

                                                                   15.06.2023

                                                                   14.09.2023

                                                                   29.11.2023

        

Wenn kein Fortbildungstermin passend ist, ist NUR eine ONLINE-Teilnahme zur Fortbildung an folgenden Tagen möglich: (jeweils 8:30 – 16:00)

                                                                   15.03.2023

                                                                   19.04.2023

                                                                   21.06.2023

                                                                   20.09.2023

                                                                   22.11.2023

 

Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen haben die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 4 Stunden zu absolvieren, wenn sich die beabsichtigte Tätigkeit nur auf Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, auf Füllstandsanzeiger, Feuerwarngeräte, Geräte zur Ableitung statischer Elektrizität und Ähnliches bezieht. Diese Fortbildungen führen wir an den oben genannten Fortbildungs-Terminen jeweils vormittags durch.

 

Umgang mit hoch radioaktiven Quellen - HASS (8 Stunden, gemäß § 80 AllgStrSchV)

Personen, die mit hochradioaktiven Strahlenquellen arbeiten (zB Werkstoffprüfer) benötigen zusätzlich zur Grundausbildung und speziellen Ausbildung einen eintägigen Spezialkurs für den Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen (jeweils 8:30-16:00)

 

                        Termine 2023:

                                                                   17.03.2023

 

Neu!

  • Wir bieten Externe Strahlenschutz-Experten für Werkstoffprüfer an

Bei der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung gemäß ÖNORM S 5265 1/2  sind Strahlenschutz-Auflagen gesetzlich vorgeschrieben (zB  Festlegung der Grenzen von Kontroll- und Überwachungsbereich und Überprüfung  mit geeichten Ortsdosisleistungsmessgeräten, Beaufsichtigung  der Überwachungsbereiche etc.).

 

Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

Für diesbezügliche Anfragen steht Ihnen die Kursleiterin, Frau DDr. Elke Pichl (0316 873 8682), gerne zur Verfügung.

Termine 2023:

 Termine stehen auf Anfrage zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zu den Strahlenschutzkursen 2023:

 

  Grundausbildung + spezielle Ausbildung          

 € 1400.-  

  nur Grundausbildung

 € 800.-

  nur Spezielle Ausbildung

 € 640.-

  Fortbildung (8 Stunden)

 € 450.-

  Fortbildung (4 Stunden)

 € 290.-

  Umgang mit hoch radioaktiven Quellen

 € 640.-

 

Die angegebenen Preise sind bis 31.12.2023 gültig und exkl. 10% USt. angegeben. Sie beinhalten die Teilnahme an den Kursen, Strahlenschutz-Übungen, Personendosimetrie, Prüfungsgebühr, Ausstellung der Zeugnisse und Pausengetränke. Die Strahlenmesstechnik Graz behält sich das Recht vor, Veranstaltungen - auch kurzfristig - abzusagen oder zu verschieben. Eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung ist möglich. Bei der Absage werden Sie schriftrich verständigt. Im Falle einer abweichenden Rechnungsadresse bitte diese bei der Anmeldung bekannt geben. Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Wird die Kursgebühr vor Beginn des Kurse nicht überwiesen, können Zeugnisse nicht ausgestellt werden. Die gebührenfreie Stornierung ist bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr von 20% und ab dem Tag des Kursbeginns von 100% des Teilnahmebetrages zu entrichten. Ist eine Teilnahme beim nächsten Termin möglich, entfällt die Stornogebühr.

 

Wir führen bei Bedarf auch Fortbildungskurse bei Ihnen im Haus durch. Für Anfragen steht Ihnen Frau DDr. Pichl (0316 873 8682) gerne zur Verfügung.

 

Voraussetzung für Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter:

Siehe Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Veranstaltungstermine

Alle Veranstaltungstermine zum Download